Situation · Hessen & Baden-Württemberg

Leasingmaschine verkaufen: Restwert nutzen statt Rückgabe

Andienungsrecht gezogen und die Maschine gehört jetzt Ihnen? Oder steht die Rückgabe an den Leasinggeber an? In beiden Fällen kann ein Direktverkauf mehr bringen als die reine Rückabwicklung — wir bewerten zum Marktwert, unabhängig vom vertraglichen Restwert.

Ein Service von MBR · seit 2020

Ohne Finanzierungsvorbehalt
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Aktiv

Läuft ein Leasingvertrag für eine CNC-Maschine aus, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Maschine übernehmen und weiterverkaufen, oder zurückgeben und sich die Rückabwicklung ersparen? Die Antwort hängt vom Verhältnis zwischen vertraglichem Restwert und tatsächlichem Marktwert ab — und das lohnt sich in aller Regel durchzurechnen, bevor die Maschine zurückgeht.

Wenn der Leasingvertrag ausläuft

Am Ende der Laufzeit stehen üblicherweise zwei Situationen, die sich rechtlich und wirtschaftlich deutlich unterscheiden — welche für Sie zutrifft, entscheidet, wie der weitere Ablauf aussieht.

Sie haben das Andienungsrecht oder eine Kaufoption bereits gezogen und sind damit Eigentümer der Maschine geworden — wollen sie aber nicht weiterbetreiben, etwa weil die Fertigung umstellt, ein Standort schließt oder die Maschine durch eine modernere ersetzt wird. In diesem Fall verkaufen Sie eine eigene Maschine wie jede andere: Wir bewerten zum aktuellen Marktwert, der mit dem vertraglichen Restwert meist wenig zu tun hat. Ob dieser Marktwert über oder unter dem gezahlten Restwert liegt, hängt von Zustand, Baujahr, Steuerung und Marktlage ab — nicht davon, was im Leasingvertrag als Rechengröße stand.

Die Maschine soll an den Leasinggeber zurückgehen, aber ein direkter Verkauf an uns kann wirtschaftlich für beide Seiten besser sein als die reine Rückgabe — der Leasinggeber erspart sich die eigene Verwertung über einen Zwischenhändler oder eine Auktion, Sie erzielen unter Umständen einen besseren Erlös als über den kalkulierten Restwert allein. Wichtig dabei: Das muss vertraglich möglich und mit dem Leasinggeber ausdrücklich abgestimmt sein. Ob Ihr Vertrag das zulässt und welche Zustimmung nötig ist, lesen Sie im Vertragstext nach oder klären es direkt mit Ihrem Leasinggeber — das ist keine Frage, die wir für Sie rechtlich beantworten, sondern der notwendige erste Schritt, bevor irgendetwas anderes passiert.

Andienungsrecht
Recht des Leasinggebers, Ihnen die Maschine am Ende der Laufzeit zum vertraglich festgelegten Restwert zum Kauf anzubieten — bei Vollamortisationsverträgen der Regelfall, die Zustimmung liegt in der Praxis meist nicht bei Ihnen.
Kaufoption
Recht auf Ihrer Seite, die Maschine zum vereinbarten Restwert zu übernehmen oder eben nicht. Die Entscheidung liegt bei Ihnen als Leasingnehmer.
Restwert
Eine bei Vertragsabschluss festgelegte Rechengröße aus der Amortisationskalkulation — kein Gutachten und keine Aussage über den heutigen Zustand oder die Marktgängigkeit der Maschine.
KriteriumAndienung + Direktverkauf an unsRückgabe an den Leasinggeber
ErlösMarktwert abzüglich RestwertzahlungKein Erlös — die Maschine geht ohne Zahlung an Sie zurück
ZustandsrisikoZustand fließt in unser Angebot ein, offen kommuniziertNachberechnung möglich, wenn der Zustand vom Vertrag abweicht
Aufwand für SieBesichtigung, Angebot, Übergabe — wie bei jedem DirektverkaufRücktransport organisieren, meist auf eigene Kosten
VoraussetzungFreigabe des Leasinggebers für den DirektverkaufKeine — vertraglich der vorgesehene Standardweg

Diese Gegenüberstellung ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres konkreten Vertrags — sie zeigt lediglich, welche wirtschaftlichen Punkte sich lohnen, vorab mit dem Leasinggeber zu klären.

Was wir bewerten können, auch ohne vollständige Leasingunterlagen

Für eine erste, unverbindliche Einschätzung reichen Fotos der Maschine, das Typenschild und ein paar Angaben zu Baujahr, Steuerung und Laufleistung — unabhängig davon, ob die Eigentumsfrage schon geklärt ist. So bekommen Sie frühzeitig eine realistische Hausnummer, mit der sich die Andienung oder Rückgabe überhaupt erst durchrechnen lässt, statt eine Entscheidung ins Blaue zu treffen.

Ein endgültiges, verbindliches Angebot setzt dagegen voraus, dass die vertragliche Situation geklärt ist: Wer ist zum vorgesehenen Übergabetermin verkaufsberechtigt — Sie nach Ausübung des Andienungsrechts, oder muss der Leasinggeber selbst zustimmen? Diese Klärung holen wir gemeinsam mit Ihnen ein, parallel zur technischen Bewertung, nicht erst danach. So verliert der Ablauf keine Zeit, ohne dass an der falschen Stelle Fakten geschaffen werden.

In der Praxis läuft das in drei Schritten: Erstens die formlose Einschätzung anhand von Fotos und Eckdaten. Zweitens die Klärung der Eigentums- und Zustimmungsfrage mit Ihnen und, falls nötig, dem Leasinggeber. Drittens das verbindliche Angebot mit festem Zahlungs- und Abholtermin — Zahlung vor Abholung, wie bei jedem unserer Ankäufe.

Vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietkauf

Manchmal stellt sich die Frage vor dem regulären Vertragsende: Lohnt es sich, aus einem laufenden Mietkaufvertrag vorzeitig auszusteigen und die Maschine jetzt zu verkaufen? Das ist nur relevant, wenn der Vertrag eine vorzeitige Beendigung überhaupt vorsieht — und zu welchen Bedingungen, regelt ausschließlich Ihr Finanzierungspartner. Wir prüfen ausschließlich die wirtschaftliche Seite: was die Maschine aktuell am Markt bringt, und ob ein Verkauf jetzt gegenüber dem Auslaufen der Restlaufzeit vorteilhaft ist. Die vertragliche Zulässigkeit und die Ablösesumme klären Sie mit Ihrem Finanzierungspartner — idealerweise parallel zu unserer Bewertung, damit beide Zahlen zum gleichen Zeitpunkt vorliegen.

Regionaler Ankauf in Hessen und Baden-Württemberg

Als regionaler Kanal von MBR Machinery mit Sitz in Eschborn sind wir für die Besichtigung in Hessen und Baden-Württemberg meist kurzfristig vor Ort — das verkürzt gerade bei fest terminierten Rückgabe- oder Übergabefristen den ersten Schritt spürbar, in dem sonst am meisten Zeit verloren geht. Aktiv unter anderem in Ulm, Esslingen undHanau, sowie flächendeckend in Hessen undBaden-Württemberg. Bewertungsmethodik, Dokumentation und Zahlungssicherheit sind dieselben wie beim MBR-Kernteam bundesweit — regional unterscheidet sich nur, wie schnell wir vor Ort sein können.

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Steht statt des Leasingendes eine Ersatzinvestition an — Sie tauschen die auslaufende Maschine gegen eine neue und wollen die alte in Zahlung geben oder direkt verkaufen — lesen SieModernisierung & Inzahlungnahme.

Grundlagen

Bevor Sie verkaufen

Bewertung

Leasingmaschine bewerten lassen

Marke, Modell, Baujahr und ein paar Fotos genügen. Antwort innerhalb von 24 Stunden — auch dann, wenn eine Maschine für uns nicht infrage kommt.

Ihr Ansprechpartner in Hessen & Baden-WürttembergIhre Anfrage landet direkt bei Hartmut Völker.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich eine geleaste Maschine überhaupt verkaufen?

Nur, wenn Sie Eigentümer sind oder werden. Während der Laufzeit gehört eine geleaste Maschine dem Leasinggeber, nicht Ihnen — ein Verkauf durch Sie wäre unwirksam. Erst wenn Sie das Andienungsrecht oder eine Kaufoption ziehen und die Maschine dadurch in Ihr Eigentum übergeht, können Sie frei darüber verfügen. Prüfen Sie das anhand Ihres Leasingvertrags, bevor Sie mit uns oder jemand anderem über einen Verkauf sprechen.

Was ist ein Andienungsrecht — und was ist der Unterschied zur Kaufoption?

Das Andienungsrecht ist bei Vollamortisationsverträgen üblich: Der Leasinggeber hat das Recht, Ihnen die Maschine zum vertraglich festgelegten Restwert anzudienen — also zum Kauf anzubieten, dem Sie meist zustimmen müssen. Eine Kaufoption dagegen liegt bei Ihnen: Sie entscheiden, ob Sie die Maschine zum Restwert übernehmen oder nicht. Welche Konstruktion in Ihrem Vertrag steht, welcher Restwert vereinbart ist und welche Fristen gelten, lesen Sie im Vertragstext oder erfragen Sie direkt bei Ihrem Leasinggeber — das prüfen wir nicht für Sie, das ist keine Rechtsberatung, die wir anbieten.

Wie läuft die Bewertung ab, wenn ich noch nicht Eigentümer der Maschine bin?

Eine erste, unverbindliche Einschätzung können wir anhand von Fotos, Typenschild und Ihren Angaben zu Zustand und Laufleistung geben — auch bevor die Eigentumsfrage geklärt ist. Ein verbindliches Angebot setzt voraus, dass geklärt ist, wer zum vorgesehenen Übergabetermin tatsächlich verkaufsberechtigt ist: Sie nach Ausübung des Andienungsrechts, oder der Leasinggeber direkt. Diese Klärung holen wir gemeinsam mit Ihnen ein, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

Wann fließt die Zahlung — vor oder nach der Restwertzahlung an den Leasinggeber?

Grundsätzlich zahlen wir wie bei jedem Ankauf vor der Abholung. In der Praxis lässt sich die Reihenfolge mit der Restwertzahlung an den Leasinggeber koordinieren, sodass keine doppelte Vorfinanzierung nötig wird — etwa indem unser Angebot zeitlich auf den Termin der Andienung abgestimmt wird. Diese Details klären wir im Einzelfall, weil sie von den Zahlungsbedingungen Ihres Leasingvertrags abhängen.

Was, wenn der Leasinggeber einem Direktverkauf zustimmen muss?

Dann braucht es dessen schriftliche Freigabe, bevor die Maschine unser Gelände verlässt — unabhängig davon, ob ein Kaufinteressent wir sind oder jemand anderes. Das ist keine Formalie, die man am Abholtag nachreicht: Ohne Freigabe kann die Übergabe nicht stattfinden. Klären Sie diesen Punkt parallel zur Bewertung, nicht danach; das ist erfahrungsgemäß der häufigste Grund für verschobene Termine.

Was ist der Unterschied zwischen Restwert und Marktwert?

Der Restwert ist eine vertraglich festgelegte Rechengröße aus der Kalkulation des Leasingvertrags — er hat mit dem tatsächlichen Zustand oder der Marktgängigkeit der Maschine heute nichts zu tun. Der Marktwert ist, was ein Käufer aktuell tatsächlich für genau diese Maschine in diesem Zustand zahlt. Liegt der Marktwert über dem Restwert, lohnt sich die Ausübung des Andienungsrechts mit anschließendem Verkauf häufig deutlich mehr als die Rückgabe. Das lässt sich nur im Einzelfall anhand der konkreten Maschine beurteilen.

Läuft ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietkauf über Sie?

Nein — ob und zu welchen Bedingungen ein Mietkaufvertrag vorzeitig beendet werden kann, regelt ausschließlich Ihr Vertrag mit dem Finanzierungspartner. Wir bewerten die wirtschaftliche Seite: was die Maschine am Markt bringt und ob sich ein vorzeitiger Verkauf gegenüber dem Restlaufzeitverlauf rechnet. Die vertragliche Zulässigkeit klären Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.

Brauchen Sie die vollständigen Leasingunterlagen für ein Angebot?

Für die Erstbewertung nicht — Fotos, Typenschild und ein paar Angaben zu Baujahr, Laufleistung und Zustand reichen. Für das endgültige, verbindliche Angebot und die Terminplanung prüfen wir die vertragliche Situation: wer Eigentümer wird oder ist, ob eine Zustimmung des Leasinggebers nötig ist und bis wann diese vorliegen muss.

Aus erster Hand

Kundenmeinungen

Fünf von fünf Sternen
„Die Zusammenarbeit mit MBR verlief von Anfang an professionell und zuverlässig. Besonders überzeugt haben uns die kompetente Beratung, die schnelle Abwicklung sowie der zuverlässige Service und Begleitung während des gesamten Projekts.“
Verifizierter KundeDMG MORI CMX 800 V gekauft · Turnkey-Lieferung in Deutschland
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